Reach-Verordnung Wie wird ein offener Prozess zum geschlossenen Prozess?

Von Sabine Mühlenkamp

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Immer mehr Unternehmen müssen dank Reach umdenken und ihre vormals offenen Prozesse in geschlossene Verfahren umwandeln. Dabei bietet dies durchaus neue Chancen für die Prozessgestaltung, die für den Betreiber neue Vorteile mit sich bringen.

Schematische Darstellung einer DCS-Fassentleerung im hohen Containment
Schematische Darstellung einer DCS-Fassentleerung im hohen Containment
(Bild: Dec)

Seit nunmehr zehn Jahren gilt die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 als das strengste Gesetz für Chemikalien. Viele kennen diese Verordnung besser unter dem Namen Reach-Verordnung. Hierbei stehen die Buchstaben für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“. Sie befasst sich mit der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Hieraus soll die Harmonisierung des europäischen Chemikalienrechts erfolgen und ersetzt zugleich eine Vielzahl von länderspezifischen Verordnungen.

Die positiv avisierte Vereinheitlichung der Rechtsverordnung hat aber auch ihre Tücken. Somit müssen sich Hersteller/Importeure und Verarbeiter intensiv mit den Prozesswegen auseinander setzen. Die Reach-Verordnung sieht nicht nur die Prozedere für Reinstoffe, sondern der kompletten Lebenszyklen, Zeit eines Stoffes bzw. Chemikalie vor. Dieses Prozedere gilt auch für die Nutzung des Stoffes in anteiliger Form von/bei Zwischenprodukten bis hin zur Entsorgung. Daraus lässt sich schon erahnen, dass die Reach-Registration ein umfangreicheres Verfahren ist und hohe Kosten mit sich tragen kann.

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Am Ende dieser Kette steht dann das Ziel, den Schutz des Menschen und der Umwelt zu sichern und zu verbessern. Am 1. Juni 2018 endet die letzte Übergangsfrist. Dies wird jedoch im Markt oft noch nicht wahrgenommen und kann negative Auswirkungen auf die Geschäftsgebaren der Firmen haben.

Je nach Blickwinkel, entsteht aber auch eine Chance oder gar Stärke für den EU-Markt. Da die Regelungen auch hohe Standards für die Einfuhr von chemischen Stoffen bedeuten, müssen Importeure und Lieferanten außerhalb der EU dieses Prozedere ebenfalls durchlaufen. Somit kann festgehalten werden, dass die Reach-Verordnung verzerrende Handelsbedingungen und Ausgangspositionen für den EU-Markt entschärft.

Hürden mit Containment überwinden

Dies kommt aber in den kleineren Mittelstandunternehmen noch nicht so richtig an. Die Hürden der Reach-Registrierung werden als zu teuer und „unüberwindbar“ eingeschätzt. Zudem wird in manchen Prozessen die Anlagentechnik in den Vordergrund gesetzt.

Das Unternehmen Dietrich Engineering Consultant – kurz Dec genannt – ist seit vielen Jahren Vorreiter zur Entwicklung, wirtschaftlicher technischer Lösungen aufgrund rechtlicher Veränderungen, wobei das Schlagwort „Containment“ dabei an Bedeutung gewinnt. Um wirksam und sicher, die nach Reach geforderte Umwelt und die Menschen zu schützen, gilt es, neben der Stoffregistrierung, oftmals auch einen geschlossen Prozessablauf- oder ein Gesamtverfahren zu entwickeln bzw. zu realisieren – also “contain” zu arbeiten. Dann kann gegebenenfalls auch auf eine teilweise stark einschränkende persönliche Schutzausrüstung (PSA) verzichtet werden.

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