Teil 2: Wussten Sie schon...
Wussten Sie schon, dass auch ein Silo regelmäßig zur Inspektion muss?
Kaum jemand bedenkt bei Silos, dass diese gewartet werden müssen. Aber spätestens bei einem Schadensfall, wenn der Vertreter der Versicherung nach dem Wartungsprotokoll fragt und es dann still bleibt, kann die Hoffnung auf eine Begleichung des Schadens in weite Ferne rücken. Solche Situationen lassen sich durchaus vermeiden.
Beispielsweise gibt es eine entsprechende Norm (DIN EN 617), in der das Vorgehen beschrieben wird. Und es gibt es noch weitere Verordnungen, die für das Silo gelten. Dazu gehört etwa die Musterbauverordnung, in der beschrieben wird, dass von Bauwerken keine Gefahr ausgehen darf. In der VDI-Richtlinie 6200 wiederum wird ein Risikomanagement empfohlen, in dem drei Schadensfolgeklassen vorkommen.
Es ist einleuchtend, dass von einem Silo in einer einsamen Gegend weniger Gefahr ausgeht, als wenn dieses in einem bebauten Gebiet steht. Zudem kommt es auf den Inhalt des Silos an, also welche Gefahr von dem Schüttgut ausgeht. Ebenfalls darin beschrieben werden vier Robustheitsklassen. Hier muss man deutlich sagen, dass ein Silo nach dieser Richtlinie in der Regel nicht als „robustes Bauwerk“ verstanden wird. Meist handelt es sich um dünnwandige Blechkonstruktionen, die nicht unbedingt für ungleichförmige Belastungen ausgelegt sind.
Event-Tipp der Redaktion Harald Heinrici ist Programmbeirat des Schüttgut-Forums. Das
13. Schüttgut-Forum findet auch 2019 wieder im Rahmen der
Förderprozess-Foren statt. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer
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Erfahrungsaustausch und Rahmen des Forums sind top, wie uns Teilnehmer dieser Nutzwertveranstaltung bestätigen. Unsere Bildergalerien zum letztjährigen Event zeigen
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Sie meinen, als Betreiber können Sie eine solche Bewertung nicht leisten? Im eingangs erwähnten Gerichtsszenario hätte dem Gutachter bereits genügt, wenn es einen Nachweis über eine regelmäßige Inspektion gegeben hätte. Es empfiehlt sich also, einmal pro Jahr das Silo von außen auf Risse, Beulen oder andere Veränderungen zu inspizieren. Gleichzeitig sollte das Silo auch von innen begutachtet werden. Bei Auffälligkeiten sollte z.B. eine Dickenmessung der Wandstärke erfolgen. Wird das Ganze ordnungsgemäß protokolliert, hat man im Schadensfall ein wichtiges Argument auf seiner Seite.
* Der Autor ist Geschäftsführender Gesellschafter bei Schwedes + Schulze Schüttguttechnik GmbH, 38302 Wolfenbüttel.
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Stand vom 15.04.2021
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