In vielen Industriebereichen wird mit Schüttgütern umgegangen. Dabei ist immer mit einer Staubentwicklung zu rechnen, die zu Materialverlusten, Verstaubung von Maschinen, Produkten und Räumen und vor allem zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten führen kann. Kennzahlen über das Staubungsverhalten ermöglichen Herstellern wie Verwendern einen direkten Vergleich verschiedener Produkte und helfen, geringer staubende Produkte zu entwickeln.
Industrieunternehmen müssen über die Staubentwicklung in ihren Betrieben Bescheid wissen, um die gesundheitliche Gefährung für ihre Mitarbeiter zu kennen.
(Bild: Fotolia - kelly marken)
Bereits Ende der 90er Jahre entwickelte das IGF – Institut für Gefahrstoff-Forschung, heute ein Kompetenz-Center der BG RCI, ein Messverfahren, mit dem die Staubentwicklung von Schüttgütern bei kontinuierlichen Fallvorgängen (Fördern, Ablassen, Füllen, Wägen, Sackentleerung, Dosieren, Beladen, Entladen usw.) simuliert wird. Ziel dabei war es, möglichst wirklichkeitsnah, selektiv und gut reproduzierbar Kennwerte für die gesundheitsrelevanten Fraktionen A-Staub und E-Staub, an denen sich auch die Arbeitsplatzgrenzwerte orientieren, zu ermitteln. [1]
Seit 2002 ist das Verfahren im Normentwurf DIN 33897-2: „Kontinuierlicher Fall im Gegenstrom“ beschrieben, im Juli 2006 wurde die EN 15051 vom CEN (Europäisches Komitee für Normung) als europäische Norm angenommen und im selben Jahr als deutsche Fassung DIN EN 15051:2006-Methode B: „Kontinuierlicher Fall im Gegenstrom“ veröffentlicht. [2]
Staub auf dem Prüfstand
Das Institut mit Sitz in Bochum und Dortmund unterstützt Unternehmen im Hinblick auf den sicheren Umgang mit staubgebundenen und staubförmigen Gefahrstoffen und Aerosolen. Das Institut ist eine Einrichtung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und fungiert zugleich als messtechnischer Dienst der Branchen Bergbau sowie Baustoffe, Steine und Erden. Dazu gehört neben dem Staubmesssystem IGF auch orts- und personenbezogene Probenahmen von A-Staub, E-Staub, T-Staub, die Messung von ultrafeinen Partikeln/Nanopartikeln, Roh- und Reingas-Konzentrationsmessungen sowie Innenraumluftmessungen. Auf einem Prüfstand kann unter anderem auch das Staubungsverhalten von Schüttgütern überprüft werden. Darüber hinaus verleiht und kalibriert das Institut auch Staub- und Gasmessgeräte, berät und bietet Schulungen an. Das IGF betreibt angewandte Forschung mit dem Ziel der Prävention von Berufskrankheiten und berufsbedingten Erkrankungen und ist Institut an der Ruhr-Universität Bochum.
Standardisierte Prüfeinrichtung für A- und E-Stäube
Das IGF-Gegenstrom-Fallrohr ist eine Prüfeinrichtung und besteht aus einem Probenbehälter, aus dem das Prüfgut über eine stufenlos regelbare Dosierrinne mit einem Fallmassenstrom von etwa 8 g/min über ein Fallrohr in das Strömungsrohr ausgetragen wird. Ein Gegenluftstrom (0,05 m/s) wird über eine Pumpe mit kritischer Düse erzeugt und strömt über Bohrungen im abnehmbaren Staubsammelbehälter nach.
Oberhalb des Staubaustragpunktes werden der alveolengängige A-Staub und der einatembare E-Staub (Definition gemäß der DIN EN 481) durch zeitgleiche Teilstromentnahme mit je 2,0 l/min in den Staubsammelköpfen FSP für A-Staub gesammelt. Dafür ist das Fallrohr mit Membranfiltern mit 37 mm Durchmesser und dem Probenahmesystem GSP für E-Staub, mit Filterhülsen 10 mm x 50 mm, bestückt.
Die standardisierte Mindest-Messdauer beträgt zehn Minuten. Zur Verbesserung der Nachweisstärke kann die Messdauer auf z.B. 20 oder 30 Minuten verlängert werden. Die gesamte Versuchsdauer für ein Produkt mit drei bis fünf Wiederholungsmessungen inklusive Vorbereitung und Reinigungsvorgängen beträgt etwa zwei bis drei Stunden.
(ID:42543254)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.