Ex-Schutz-System

Explosionsdruckentlastung bei niedrigen Temperaturen

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Verbesserte Schutzwirkung bei Staubexplosionen

Die erstmals im Explosionsschutz eingesetzten Filter der Klasse M6/F8 verbessern zudem die Schutzwirkung und reduzieren die austretenden Gas- und Staubwolken sowie die Druckwelle auf ein Minimum, mit dem erfreulichen Nebeneffekt, dass auch in der unmittelbaren Umgebung kaum Verschmutzungen auftreten. Wer einmal seine Werkshalle von den bis in kleinste Ecken verteilten Verbrennungsrückständen einer Staubexplosion reinigen musste, wird dieses Merkmal zu schätzen wissen. Zudem befreit es Anlagenbetreiber von der Verantwortung, durch Reinigung bzw. Austausch nach jedem Auslösen für Betriebssicherheit zu sorgen. Auf die Entlastungsfähigkeit wirkt sich die Konstruktion nicht negativ aus. Eine sichere Entlastung in Zone 21 ist gewährleistet.

Platzraubende Sicherheitsabstände und zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Abdeckungen sind wegen der niedrigen Temperaturen und Drücke und wegen der nahezu vollständigen Zurückhaltung der Verbrennungsrückstände nicht erforderlich. Deshalb ermöglicht das neue System eine bessere Raumausnutzung und damit eine flexiblere, kostengünstigere Anlagenplanung.

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Fluch oder Segen?

Momentan ist es so, dass die geringe Anzahl der benannten Stellen, die Explosionsversuche durchführen, gepaart mit widersprüchlichen Auslegungen von Richtlinien oder Normen und teilweise mangelnder Transparenz bei den Verfahren selbst, eher zu einem Innovationsstau führt, als dass sie eine zeitnahe Zulassung neuer, zukunftsweisender Technologien fördert. Diese Entwicklung entspricht kaum dem Geist der Richtlinie 94/9/EG, die vor über zehn Jahren eingeführt wurde, um die Sicherheitsstandards in explosionsgefährdeten Bereichen europaweit zu vereinheitlichen und zu verbessern. Sollte eine Industrienation wie Deutschland nicht in der Lage sein, eine bedarfsgerechte Versorgung mit Prüfinstituten sicherzustellen? Nachfolgend eine kurze Darstellung der Problematik:

Wer glaubt, die Prüfverfahren und -anforderungen wären bei allen benannten Stellen gleich und aufgrund der Richtlinie für jedermann klar und nachvollziehbar, der irrt sich. Bei der Auslegung von Vorschriften entwickelt manche Prüfstelle ihr Eigenleben. Bei der Zulassung eines Produktes können verschiedene benannte Stellen höchst unterschiedliche Anforderungskataloge präsentieren oder die Prüfer stellen während des Verfahrens immer neue Forderungen. Für den Auftraggeber wird die Baumusterprüfung dann zu einem unberechenbaren Abenteuer, da weder der finanzielle Aufwand noch das Verfahren insgesamt von vornherein kalkulierbar und transparent sind.

In einem Fall behauptete beispielsweise eine deutsche benannte Stelle, bei der Prüfung von flammenlosen Explosionsdruckentlastungen laut DIN EN 16009 sei nachzuweisen, dass ein Gerät nach der ersten Explosion noch einer direkt folgenden zweiten standhält, weil nicht verbrannte Stäube in der Praxis eine zweite Explosion auslösen könnten.

Um das zu überprüfen, müssten generell alle Geräte mehrmals ohne Zwischenreinigung oder Austausch getestet werden. Bei den meisten heute zugelassenen Geräte wird das heiße Staub-Gas-Gemisch durch eine engmaschige Struktur aus Metall oder Keramik gepresst, die zwar die Flammen löscht, gleichzeitig aber während der Explosion mit Staubresten zugesetzt wird. Bei einer zweiten Explosion wäre die Entlastungsfähigkeit bereits stark reduziert. Ist der Einsatz dieser Systeme deshalb bedenklich? Müssten bestehende Zulassungen im Hinblick auf solche Anforderungen überprüft werden? Gibt es überhaupt Produkte, die sie erfüllen können? Ist die entsprechende Forderung der benannten Stelle nun begründet oder beruht sie auf einer Fehlinterpretation der Norm?

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