Am Anfang steht das Schüttgut – um ein bekanntes Zitat etwas abzuwandeln. Eigentlich ist es offensichtlich, dass die Auslegung jeder Schüttgutanlage für das betreffende Produkt auszulegen ist. Dennoch trifft man auf Anlagenbeschreibungen, bei denen das Schüttgut ungenau spezifiziert ist. Hierin stecken allerdings Gefahren, denn die Anlage kann zu unsicher oder aber zu sicher ausgelegt werden.
„Zu sicher“ ist hinsichtlich der Verfügbarkeit und Anlagenperformance zwar verlockend, aber es führt in der Regel zu einer aufwändigen Gestaltung hinsichtlich Erstellung und Betrieb.
Ein Beispiel hierfür ist die Angabe einer Partikelgrößenverteilung „0 bis 1 mm“. Dies beschreibt sowohl Kristall- als auch Puderzucker. Wir wissen jedoch, dass sich beide Zucker hinsichtlich Fließ- und Förderverhalten völlig unterschiedlich verhalten. Detailliertere Angaben, ob es sich um ein feines oder ein grobkörniges Schüttgut handelt, wären daher wichtig.
Das Überlassen einer Probe ist ein guter Weg. Aber zwischen Projektierung und Inbetriebnahme liegt häufig viel Zeit, in der sich die Probe verändern kann und anschließend nicht mehr repräsentativ ist. Daher ist eine zusätzliche Beschreibung der Eigenschaften nötig. Schwierig wird es, wenn das Schüttgut noch unbekannt ist, weil die Mine noch nicht in Betrieb ist oder die Anlage das Schüttgut erst herstellen soll. Möglich ist es dennoch – ein offenes Gespräch zwischen Betreiber und Anlagenplaner ist hier hilfreich.
Hilfestellung zur Beschreibung des Schüttguts gibt zudem die Norm DIN ISO 3435. Diese wird zwar nicht oft zitiert, dennoch dient sie als Leitfaden, der für die jeweilige Anwendung ausgewertet werden kann.
Diese und andere Antworten auf drängende Fragen rund um das Silo gab es auf unserem Schüttgut-Forum 2019.
* Der Autor ist Geschäftsführender Gesellschafter bei Schwedes + Schulze Schüttguttechnik GmbH, 38302 Wolfenbüttel.
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Stand vom 15.04.2021
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