Bei beiden Saugertypen muss zuverlässig und in jedem Betriebszustand ausgeschlossen werden, dass sie eine Zündquelle darstellen. Der Unterschied besteht darin, dass die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer explosiblen Atmosphäre bei Zone 21 größer ist. Aber auch in Zone 22 ist diese Wahrscheinlichkeit gegeben, und der Zone-22-Sauger muss hier ebenso sicher betrieben werden wie ein Zone-21-Sauger in Staub-Ex-Zone 21.
Auf die Details kommt es beim Explosionsschutz an
Unabhängig von der jeweiligen Ex-Zone gilt für die Konstruktion von mobilen Staub-Ex-Saugern und von stationären Staub-Ex-Absauganlagen besondere Sorgfaltspflicht. Denn weil die auf- oder abgesaugten Stäube explosibel sind und sich in den (Ab-)Sauganlagen, mit denen sie entfernt werden, noch aufkonzentrieren, müssen die Sauger genau wie alle anderen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen so konstruiert sein, dass von ihnen zuverlässig kein Explosionsrisiko ausgeht.
Das bedeutet: Beim Betrieb des Saugers muss eine Funkenbildung an elektrischen Antriebskomponenten ebenso ausgeschlossen werden wie eine elektrostatische Aufladung, die zur Funkenbildung führen kann. Dies erreicht man u.a. durch die Verwendung eines ableitfähigen Gehäusewerkstoffs (GFK). Auch die elektrischen Komponenten müssen für den Betrieb in staubexplosionsgefährdeten Bereichen entwickelt und entsprechend gekennzeichnet sein. Wenn der Sauger für das Auf- bzw. Absaugen von brennbaren und leitfähigen Stäuben eingesetzt wird, werden höhere Anforderungen an die Schutzart gestellt.
Spätestens hier stellt sich die Frage, die jeder Industriebetrieb mit staubexplosionsgefährdeten Produktions- und Lagerbereichen beantworten muss: Welche Eigenschaften hat das Schüttgut bzw. der Staub und welche Risiken gehen von ihm aus? Wie steht es um Explosionsfähigkeit, Leitfähigkeit und Mindestzündenergie? Erst auf der Basis dieser Erkenntnisse kann der Betreiber die entsprechende Staub-Ex-Zone bzw. die erforderliche Gerätekategorie festlegen.
Aufschlussreiche Hinweise zu diesem Thema gibt die Gestis-Stoffdatenbank der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), die Brenn- und Explosionskenngrößen von über 6000 Staubproben enthält. In der Rubrik „Staub-Ex“ kann man einzelne Stoffe wie „Weizenmehl“ oder „Polypropylen“ aufrufen und aus den angegebenen Werten Rückschlüsse über die Risiken ziehen, die von dem jeweiligen Stoff ausgehen.
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Stand vom 15.04.2021
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