In vielen Wirtschaftsgütern kommen pulverförmige Chemikalien zum Einsatz, die in geballter Form schädlich für Mensch und Umwelt sein können. Für den Transport solcher Gefahrgüter gibt die Gesetzgebung hohe Anforderungen an die Verpackung vor. Papiersäcke bieten aufgrund ihrer Reißfestigkeit und Stabilität optimalen Schutz.
Papiersäcke schützen pulverförmiges Gefahrgut vor Licht, Hitze und chemischen Reaktionen.
(Bild: Gempsi)
Gefahrgüter sowie die dafür zugelassenen Verpackungen werden in drei verschiedene Verpackungsgruppen unterteilt: hohe, mittlere und geringe Gefahr. „Die deutsche Papiersackindustrie fertigt Säcke für rieselfähige Schüttgüter der Klassen 2 und 3, also mit mittlerer und geringer Gefahr“, erklärt Dag Kretschmer, Mitglied der Gemeinschaft Papiersackindustrie (Gempsi). „Konkret sind das Stoffe, die entweder umwelt- oder gesundheitsschädlich, oxidierend, explosionsgefährdend, leicht giftig oder leicht ätzend sind.“
Papier als Verpackung für Gefahrgut – passt das überhaupt zusammen? „Sehr gut sogar“, sagt Kretschmer. „Das Kraftsackpapier wird aus frischen, langen Zellstofffasern hergestellt, die es extrem reißfest machen. Zudem ist es sehr dehnbar. Dadurch kann es Stöße und Stürze leicht abfangen. Man spricht von einem hohen Arbeitsaufnahmevermögen.“
Auch die Sackkonstruktion trägt zur Festigkeit des Sacks bei. Gefahrgut wird sowohl in Ventil- als auch in Kreuzboden- und Pinchsäcken verpackt. Es gibt Füllgewichte von zehn bis 50 kg. Ein typischer Papiersack für Gefahrgut fasst 25 kg und wird aus mindestens drei Lagen Kraftsackpapier gefertigt. Alle Gefahrgutsäcke müssen absolut staubdicht sein: Es darf kein Material herausrieseln. Dafür sorgen u.a. verschweißbare Ventile und spezielle Verklebungen. Die meisten Gefahrgutsäcke müssen das Produkt zudem vor Feuchtigkeit von außen schützen oder feuchte Produkte transportieren können, ohne dass die Feuchtigkeit nach außen dringt. Hierfür können beschichtete Papierlagen oder Barrierefolien zwischen den Lagen eingesetzt werden.
„Papiersäcke für Gefahrgut bieten höchste Sicherheit bei geringem Materialeinsatz“, nennt Kretschmer weitere Vorteile. „Wo früher vier bis sechs Lagen Papier eingesetzt wurden, kommen wir heute dank Qualitätsoptimierungen der Kraftsackpapiere in den letzten 20 Jahren mit drei bis vier Lagen aus. Papiersäcke können sicher verwendet, zu einem hohen Grad entleert und gut entsorgt werden. Zudem schützen sie das Gefahrgut vor Licht, Hitze und chemischen Reaktionen, die dadurch ausgelöst werden können.
Das Gefahrgut bestimmt den Sack
Für alle Stoffe, die als Gefahrgut gelten, legt ein Expertenkomitee der Vereinten Nationen vierstellige Stoffnummern fest, die so genannten UN-Nummern. Anhand dieser Nummern ermittelt der Papiersackhersteller in einem Verzeichnis, welcher Verpackungsgruppe dieser Stoff zugeordnet ist und welche Vorschriften für Verpackung und Transport gelten. „Unsere Säcke müssen den entsprechenden Vorgaben der Gefahrgutverordnungen für den Transport auf Straße, Schiene, See und Binnenschifffahrt entsprechen“, erklärt Kretschmer. „Zudem müssen sie die vorgeschriebenen Anforderungen an Festig- und Dehnbarkeit erfüllen und verschiedene Testverfahren bestehen. Das ist Voraussetzung für die Zulassung unserer Säcke als Gefahrgutverpackung.“
Amtlich zugelassene Gefahrgutverpackungen unterliegen einer erweiterten Produkthaftung: Von der Abfüllung über den Transport bis hin zur Lagerung haftet der Hersteller für seine Verpackung für den Fall, dass aufgrund einer fehlerhaften Sackproduktion Gefahrstoff austritt. Papiersackhersteller werden regelmäßig durch das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) akkreditiert. Eine lückenlose Dokumentation stellt eine höchstmögliche Sicherheit und Rückverfolgbarkeit sicher. So werden bei jedem Auftrag alle zu verarbeitenden Papier- und Folienrollen sowie weitere Materialien aufgenommen.
Obwohl bereits durch die Hersteller zertifiziert, beinhaltet das Zulassungsverfahren eine Prüfung des Papiers in Hinblick auf seine Reiß- und Bruchfestigkeit sowie seine Dehnbarkeit. „Dazu spannen wir verschiedene Papierproben eines Auftrags in ein spezielles Prüfgerät ein und stellen so sicher, dass die Werte die Vorgaben erfüllen“, erläutert Kretschmer. „Für die Fallprüfung füllen wir Papiersackmuster aus der Produktion mit einem Ersatzfüllstoff und lassen sie je nach Anforderung des Gefahrguts von einem Falltisch aus 80 cm oder 1,2 m Höhe fallen. Der Sack muss zwei Stürze unbeschadet überstehen: auf die flache Seite und hochkant.“ Jeder zugelassene Gefahrgutsack erhält eine besondere UN-Prüfnummer, die über Inhalt und Verpackung informiert. Sie gibt u.a. Auskunft über das Bruttogewicht der Verpackung, die Zulassungsstelle und -nummer sowie das Herstellungsjahr.
Stand: 08.12.2025
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