Mit dem Air Lift hat Westeria ein Trennaggregat auf den Markt gebracht, welches das Trennen der Leichtstofffraktion in der Recyclinganlage optimieren soll. Materialien mit sehr ähnlicher spezifischer Dichte werden mit einem Reinheitsgrad von über 99 Prozent getrennt.
Anlagenaufbau Air-Lift-System im Westeria-Technikum
(Bild: Westeria)
Wer heute eine marktgerechte Kompostqualität anbieten will, muss zwei Problemfelder in Einklang bringen. Zum einen die Forderung nach besserer Qualität erfüllen, zum anderen dem ständig steigenden Anteil an Fremdstoffen in Bioabfall entgegenwirken. Bisher war nur eine Flächensumme von 25 cm2/l an Fremdstoffen laut RAL-Gütesicherung zulässig. Mit einer Verschärfung der Richtlinie senkt die RAL-Gütesicherung sogar den Wert für Fremdstoffe ab 1. Juli 2018 auf 15 cm2/l. Jeder Betreiber von Kompostieranlagen muss also kurzfristig auf diese Entwicklung reagieren.
Westeria hat das dafür passende Trennaggregat, den Air Lift auf den Markt gebracht. Diese Recyclinganlage optimiert das Trennen der Leichtstofffraktion. Die geforderte „Schallgrenze“ von 15 cm2/l an Fremdstoffen im Kompost kann Westeria – laut eigenen Angaben – mit dieser Neuentwicklung sogar noch deutlich unterschreiten. Der Air Lift erreicht einen Wert von 6 bis 10 cm2/l. Materialien mit sehr ähnlicher spezifischer Dichte werden mit einem Reinheitsgrad von über 99 Prozent getrennt. Neben dem Bioabfall gilt das ebenfalls für die Aufbereitung von PET-Flaschen, bei denen sich die Etikettenpapiere perfekt vom Kunststoff separieren lassen.
Der System-Namensgeber Air Lift ist gleichzeitig jedoch nur eine Anlagenkomponente in der neuen Windsichtervariante. Gekoppelt mit dem Hochgeschwindigkeits-Transportband Speed Con und dem Modul Air Wheel ergibt sich ein neuer Standard in der Separierung von Leichtstoffen. Hierbei ist das Aggregat sowohl alleine, als auch in Ergänzung bestehender Recyclinganlagen zu betreiben. So lässt sich – laut Westeria – auf aktuelle Marktanforderungen reagieren.
Ifat: Halle B6, Stand 315/414
(ID:45186546)
Stand vom 15.04.2021
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