Die neue VDI-Richtlinie 2283 zeigt, wie sich Emissionen in Anlagen zur Herstellung von Asphaltmischgut mindern lassen.
(Logo: VDI)
Düsseldorf – Asphalt wird als wichtiger Baustoff im Verkehrswegebau, Hochbau sowie im Wasser- und Deponiebau eingesetzt. Hierfür werden in Deutschland derzeit jährlich etwa 40 Millionen Tonnen Asphaltmischgut in rund 550 Asphaltmischanlagen produziert. Asphalt eignet sich zudem wie kaum ein anderer Baustoff zur Wiederverwendung, sodass die Recycling-Technologie an Asphaltmischanlagen kontinuierlich weiterentwickelt wurde und heute nahezu 100 Prozent des Ausbauasphalts in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden kann. Die neu überarbeitete Richtlinie VDI 2283 beschreibt den Stand der Technik dieser Anlagen mit einem Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Emissionsminderung.
Sie gilt für Neuanlagen und bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen für die geänderten Teile zur Herstellung von Asphaltmischgut. Sie umfasst den gesamten Herstellungsprozess von der Lagerung der Ausgangsmaterialien, der Aufbereitung und Wiederverwendung von Ausbauasphalt bis hin zur Verladung des fertigen Asphaltmischgutes. Dabei werden sämtliche Emissionsquellen an Asphaltmischanlage identifiziert und geeignete Maßnahmen zur Minderung der Emissionen in die Luft beschrieben.
Die Richtlinie gibt Hinweise zu Minderungspotenzialen verschiedener Emissionen in die Luft (staubförmig, gasförmig, Geruchsstoff- oder Geräuschemissionen) und Anleitungen zu Planung und Durchführung von Messungen. Sie bietet zudem eine tabellarische Übersicht der erreichbaren Emissionswerte.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2283 „Emissionsminderung - Anlagen zur Herstellung von Asphaltmischgut (Asphaltmischanlagen)“ ist die VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss. Die Richtlinie ist im November 2020 als Entwurf erschienen und kann zum Preis von 98,72 Euro beim Beuth Verlag erhältlich. Hier können Sie gleich online bestellen,
Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (krdl@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 28.02.2021. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
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Stand vom 15.04.2021
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