Nachhaltiges Bauen Recyclingquote bei mineralischen Ersatzbaustoffen: Bundesrat verabschiedet Mantelverordnung

Von MA Alexander Stark |

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In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat neben zahlreichen weiteren Gesetzesvorlagen auch die Mantelverordnung verabschiedet. Die Verordnung sieht die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung, die Neufassung der Bundes-Bodenschutzverordnung sowie die Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vor.

Ziel der neuen Mantelverordnung ist es, eine möglichst hohe Recyclingquote bei mineralischen Ersatzbaustoffen mit einem höchstmöglichen Schutz von Boden und Grundwasser zu verbinden.
Ziel der neuen Mantelverordnung ist es, eine möglichst hohe Recyclingquote bei mineralischen Ersatzbaustoffen mit einem höchstmöglichen Schutz von Boden und Grundwasser zu verbinden.
(Bild: Industrieverband Steine und Erden)

Ostfildern – Mit der Verabschiedung der Mantelverordnung im Bundesrat endet ein über 15 Jahre andauernder Prozess der Forschung und der politischen Diskussion. Ihr Ziel ist es, eine möglichst hohe Recyclingquote bei mineralischen Ersatzbaustoffen mit einem höchstmöglichen Schutz von Boden und Grundwasser zu verbinden. Die Ersatzbaustoffverordnung regelt die Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken. Sie stellt eine bundeseinheitliche Regelung von Schadstoffgrenzwerten und damit verbunden zulässigen technischen Einbauweisen dar, welche die Nutzung mineralischer Abfälle als mineralische Ersatzbaustoffe fördert.

Der nunmehr verabschiedeten Mantelverordnung sind langjährige Forschungsarbeiten vorausgegangen. Insbesondere hat sie Dr. Bernd Susset in fast zwei Jahrzehnten wissenschaftlicher Arbeit für das Umweltbundesamt und das BMU an der Universität Tübingen und am Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen maßgeblich mitentwickelt. Der Wissenschaftler ist heute Referent des Industrieverbandes Steine und Erden Baden-Württemberg und Geschäftsführer des Qualitätssicherungssystems Recyclingbaustoffe Baden-Württemberg e.V. (QRB).

Susset spricht von einer „riesengroßen Hürde“, welche durch die Entscheidung des Bundesrates genommen worden sei. Er unterstreicht, dass an jeder Stelle fachlich sauber und wissenschaftlich gearbeitet worden sei: „Unser neutral erarbeitetes Fachkonzept und damit die Vernunft haben sich am Ende durchgesetzt. Diese Entscheidung der Länderkammer ist ein Grund zur Freude für alle an der Mantelverordnung Beteiligten.“ Zwar dauere es noch zwei Jahre bis die Verordnung im Sommer 2023 in Kraft trete. Nun müsse aber jeder Tag zur Vorbereitung der Umsetzung genutzt werden.

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