Richtiger Umgang mit geeichten Förderbandwaagen
Instandsetzung ist mehr als nur eine Reparatur

Ein Gastbeitrag von Kerstin Rüther, MTS Sauerland 2 min Lesedauer

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Ist an einer geeichten Förderbandwaage ein Service oder sogar eine Reparatur erforderlich, hat der Verwender der Waage einiges zu beachten: Alle Arbeiten, die einen Eingriff in das geeichte Waagensystem bedeuten, dürfen nur von einem autorisierten Instandsetzer durchgeführt werden. Anderenfalls erlischt die Eichgültigkeit der Waage sofort.

Die Bandwaage zeichnet sich durch eine torsionsfreie Konstruktion aus und lagert auf drei Edelstahl-Wägezellen.(Bild:  Messtechnik Sauerland)
Die Bandwaage zeichnet sich durch eine torsionsfreie Konstruktion aus und lagert auf drei Edelstahl-Wägezellen.
(Bild: Messtechnik Sauerland)

Rund drei Millionen Tonnen Mischfutter für alle Nutztierarten produziert die Agravis-Gruppe pro Jahr in mehreren regionalen Werken. Bei der Verladung am Standort Lingen werden Förderbandwaagen für die eichpflichtige Verwiegung verschiedener Futtermittel eingesetzt. Eine weitere dieser Verlade-Bandwaagen sollte nun aufgrund wiederholter Abweichungen ausgetauscht werden – das bisherige Auswertesystem jedoch erhalten bleiben.

Das Sauerländer Unternehmen MTS MessTechnik verfügt bereits seit 2009 über eine Instandsetzerbefugnis nach § 54 Mess- und Eichverordnung, die vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen erteilt wurde. Damit sind die vom Eichamt anerkannten und registrierten MTS-Techniker als Instandsetzer befugt, Reparaturen und Service an geeichten Förderband- und nicht-selbsttätigen Waagen auszuführen.

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