In einem Splittwerk ist das Aufgabegut ein natürlich schwankendes Rohgut, was sich in seiner Zusammensetzung permanent ändert. Daher ist es jeder Zeit möglich, dass die Beaufschlagung von Einzelanlagen variiert.
Wird z.B. deutlich gröberes Material in den ersten Brecher gegeben, dann wird auch das Endprodukt deutlich gröber ausfallen. Die nach der Brecherei nachgeschalteten Maschinen, die die Grobkomponenten klassieren und abfördern, werden stärker befüllt und belastet, die für die feinen Fraktionen weniger. Ändert sich das Aufgabegut jedoch, so geht dies mit einer Änderung der Auslastung der Folgemaschinen einher. Hier ist dann eine lastabhängige Steuerung entscheidend.
Eine lastabhängige Steuerung ist entscheidend
Über die permanente Ermittlung der Belastung der Einzelmaschine entscheidet die Steuerung, welche Komponente aktuell den Flaschenhals darstellt, und richtet die Leistung des gesamten Werkes auf diese Einheit aus. Wenige Minuten später kann es eine andere Anlage sein, die im Gesamtkontext des Splittwerkes an ihre Auslastungsgrenzen kommt. Dann kann jetzt nach dessen optimaler Auslastung nachreguliert werden. Auf diese Weise schafft es die neue Steuerung, das Splittwerk trotz schwankender Bedingungen im optimalen Betrieb zu fahren.
Durch das Modernisierungs-Projekt konnte Weingärtner im Splittwerk in Iffezheim unerwartete Stillstände reduzieren und die Produktivität des Kieswerkes steigern.Der Artikel erschien zuerst auf dem Portal unserer Schwestermarke elektrotechnik
(ID:44830303)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.