Herkömmliche Stretchfolien sind aufgrund der statischen Ladung nicht für explosionsgefährdete Bereiche zugelassen und Paletten müssen umgepackt werden. Der Aufwand beim Ent- bzw. Verpacken von ein- und ausgehenden Gütern ist daher enorm. Eine neu entwickelte Folie vermeidet die Zündquelle Elektrostatik, sodass gestretchte Paletteneinheiten keine Explosionsgefahr mehr darstellen.
BASF bringt in Kooperation mit Duo Plast die Stretchfolie Duo Ex-tra auf den Markt. Diese ist mit dem statisch ableitfähigem Polymer Elastostat ausgestattet und ist die erste Stretchfolie weltweit, die in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Bereichen) zugelassen ist.
(Bild: DUO PLAST, 2021)
Die Folie Duo Ex-Tra des Folienherstellers Duo Plast ist mit dem statisch ableitfähigen Polymer Elastostat ausgestattet. So entsteht die erste Stretchfolie, die sich für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (EX-Zonen) eignet. Daher eignet sich die Stretchfolie mit Elastostat besonders für Unternehmen aus der Chemiebranche und deren Zulieferer, die künftig direkt in Ex-Bereiche beliefert werden können. Der Prozess der Packmittelanlieferung wird effizienter, die Nachhaltigkeit verbessert und dabei Kosten gesenkt.
Seit 2017 arbeitete das Entwicklungsteam der BASF, bestehend aus Packmittelberatung, Sicherheitstechnik, Produktentwicklung und Polyurethan-Vertrieb in Lemförde, daran, den bereits lange angemeldeten Bedarf an einer ableitfähigen Folie zu stillen.
Elastostat, ein ableitfähiges Polymer von BASF Polyurethanes in Lemförde, basiert auf TPU (Thermoplastisches Polyurethan). „Der Folie unser Additiv zur Erhöhung der Leitfähigkeit zuzusetzen, war nicht auf Anhieb machbar. Denn wir mussten nicht nur den geforderten Oberflächenwiderstand erreichen, sondern auch die Dehnbarkeit erhalten und dabei beachten, dass die Folie sehr dünn ist“, so Anja Oltmanns, TPU-Vertrieb, BASF.
Rundum sicher und nachhaltig verpackt
Die Folie ist mit roten Blitzen farblich gekennzeichnet, sodass die damit verpackten Paletten optisch eindeutig erkennbar sind und die Eignung für die entsprechenden Bereiche sichergestellt werden kann. „Die in Kooperation mit BASF hergestellte Blasfolie ist weltweit einmalig, da es bisher keine Stretchfolie auf dem Markt gibt, die für Ex-Bereiche freigegeben ist. Somit kann die Folie zum Verpacken von leitfähigen und mit Erde in Kontakt stehenden Gebinden in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden (Zone 1 und 2). Auch das Entfernen der Folie ist in den vorgenannten Zonen zulässig“, sagt Nina Schnitzler, Key Account Managerin bei Duo Plast. Zusätzlich ist die Folie mit der patentierten Duo Doppelkante ausgestattet, welche enorme Haltekräfte aufweist. Die während der Verarbeitung entstehende Netzstruktur ermöglicht eine optimale Ladeeinheitenstabilität bei minimalem Materialverbrauch.
(ID:48047123)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.